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5 Gründe, die überzeugen

Vorteil einer Therapie beim Heilpraktiker für Psychotherapie

 

Vorteil 1: Therapiefreiheit

Kassentherapeut_innen sind auf Grund Ihrer vertraglichen Gestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen an bestimmte Therapieverfahren gebunden.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich diesen vertraglichen Einschränkungen nicht

Ergänzend zu den klassischen Verfahren kann ich daher für jede_n Patient_in ein individuell abgestimmtes Behandlungskonzept anbieten, unabhängig von den vertraglichen Vorgaben der Krankenkassen.

 

Vorteil 2: Keine lange Wartezeit auf den Beginn der Therapie

Psychotherapeut_innen mit Kassenzulassung sind häufig überlaufen, die Wartelisten häufig sehr lang. Man benötigt viel Glück, schnell einen Therapieplatz zu bekommen oder sehr viel Geduld beim Warten darauf.

Termine sind bei mir ohne lange Wartezeiten möglich und oft flexibel einzurichten.

 

Vorteil 3: Vertraulichkeit

Wie auch alle anderen Berufe im Gesundheitswesen bin ich an die Schweigepflicht im Sinn von § 203 StGB und durch die Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten gebunden. Das bedeutet, dass Ihre Daten und unsere Gespräche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch mich streng vertraulich behandelt werden.

Sollten Sie sich für den Staatsdienst bewerben, müssen Sie über etwaige psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder Ärztin oder bei Psychologischen Psychotherapeut_innen Auskunft geben. Zudem können sich Nachteile ergeben, wenn Sie als Kund_in in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist meine Beratung oder Behandlung gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.) stets anonym.

 

Vorteil 4: Keine Anträge und Genehmigungen

Für eine Therapie oder Beratung bekommen Sie eine Privatrechnung von mir. Ich brauche deshalb weder bei Krankenkassen, Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen irgendwelche Anträge zu stellen, Gutachten zu schreiben, Diagnosen oder Diagnoseschlüssel über meine Klient_innen weitergeben.

 

Vorteil 5: Vertrag

Eine Absicherung der Beratung oder der Therapie ist über eine freie vertragliche Vereinbarung zu regeln.