"Jedem Gedanken wohnt eine entsprechende Wirkung inne."

Rumi

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Konditionen

In einem Erstgespräch lernen wir uns zunächst unverbindlich kennen. Wir überlegen gemeinsam, welches der o. g. Angebote für Sie sinnvoll ist. Danach entscheiden Sie, ob Sie meine Unterstützung annehmen möchten.

 

In der Regel dauern die Therapie- und Beratungssitzungen jeweils 50 Minuten.

 

Und wie ist das mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen?

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen zahlen i.d.R. ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen.

 

Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden daher von diesen Versicherungen leider nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden.

 

Bei den häufig vorkommenden, sehr langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten ist in Ausnahmefällen ein Antrag auf Kostenerstattung möglich.

 

Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 EStG).

 

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, je nach vereinbartem Tarif. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

 

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen

Diese werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann (ebenfalls nach abgeschlossenem Tarif) die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

 

Sofern die Krankenversicherung also die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten:

  • HeilpraktikerInnen haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.

  • Das heißt, der Klient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

  • Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden.

  • Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.

  • Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.